Der Eigenanteil an der Herstellung des Cosplays sollte erkennbar sein.
Das Cosplay darf nicht zu freizügig sein, um einem u.a. minderjährigem Publikum zumutbar zu sein. Kostüme die den Intimbereich nicht ausreichend bedecken sind verboten.
Für Cosplaywaffen gilt das Waffengesetz in Deutschland. Wir behalten uns vor. Waffen auszuschließen, wenn diese gegen Gesetze verstoßen könnten oder eine Gefährdung für die Teilnehmer:innen darstellen können.
Siehe auch: Cosplaywaffen-Regeln auf der Dokomi-Seite.
Zum Cosplaycontest sind nur Spiele-/Manga-/ sowie Fernsehproduktionen aus JAPAN zugelassen. Seht es uns nach, dass wir nicht jeden Charakter kennen werden, deshalb könnt ihr bei unbekannteren Charakteren einen Nachweis einreichen, hier ist u.a. eine Wiki/Fandom-Page ausreichend.
Zum Cosplaycontest sind „Genderbender“-Varianten, wie z.B. ein weiblicher Monkey D. Ruffy, oder vermenschlichte Varianten von nicht-humanoiden Charakteren (Tiere, Pokemon etc) zugelassen. Der Charakter oder die Figur muss auf den ersten Blick jedoch erkennbar sein.
Das Nachstellen von Hautfarben, um eine andere irdische Ethnie darzustellen ist verboten. Dies schließt auch nicht-irdische Ethnien mit ein, die mit irdischen Ethnien übereinstimmend gelesen werden.
Das Tragen von verbotenen Symbolen oder Symbolen die mit diesen verwechselt werden können sind unzulässig.
Auf der Bühne sind jegliche Handlungen untersagt, die nicht Teil des Wettbewerbs sind oder eine Gefährdung der Teilnehmer:innen/des Publikums nicht ausschließen. (z.B. politische Botschaften, Stage-Diving)